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| § 14 - vereinsspezifische Regelungen
(1) Der Vorstand wird ermächtigt, aus gesetzlichen, steuerlichen oder redaktionellen Gründen notwendig werdende Änderungen der Gartenordnung vorzunehmen. Die Mitglieder sind über die Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
(2) Um naturgerechtes Gärtnern zu ermöglichen, ist auf der gepachteten Kleingartenparzelle das Anpflanzen hochstämmiger Waldbäume (z.B. Nadelbäume, Weiden, Pappeln, Birken, Ahorn, Eschen, u.a.) sowie hochwachsender Ziersträucher nicht gestattet. Hochstämmige Obstbäume können nur dann gepflanzt werden, wenn die Gartenparzelle eine ausreichende Größe hat und die Nachbarparzelle nicht beschattet wird. Als ausreichende Größe der Parzelle gelten 300 m2 und größer.
(3) Ergänzend zu § 7 Errichtung von Baulichkeiten wird festgelegt, dass der Grenzabstand zur nächsten Katasterparzelle gem. § 6 Abs. 5 Hess. Bauordnung mindestens 2 m beträgt.
§ 15 - Schlussbestimmungen
(1) Die vorgenannten Ausführungen enthalten Ergänzungen zur Vereinssatzung.
(2) Bei der Feststellung von Zuwiderhandlungen kann durch den Vorstand gemäß Ziffer 3.3.2 der Vereinssatzung die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ausgesprochen werden. Mit Beendigung der Vereinsmitgliedschaft entfällt die Geschäftsgrundlage zwischen Verein und Mitglied, so dass zeitgleich auch das Pachtverhältnis endet.
(3) Von den Behörden (z.B. Magistrat der Stadt Kassel) werden unmittelbare Verhandlungen in Kleingartenfragen mit den Pächtern nicht geführt. Pächterinnen/ Pächter wenden sich in Kleingarten- und Vereinsfragen an den Vorstand.
(4) Die in der Gartenordnung enthaltenen Festlegungen erfolgen in Übereinstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel, dem Kreisausschuss des Landkreises Kassel und dem Magistrat der Stadt Kassel.
Vorstehende Gartenordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 27.03.2004 angenommen.
27.03.2004, 34123 Kassel
Heinz - Jürgen Schulze Günter Dannowski 1. Vorsitzender 1. Schriftführer
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