Punkt 4 - kgv-forstgelaende-waldau.de

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder


4.1. Jedes aktive Mitglied hat das Recht:


4.1.1. An den Versammlungen des Vereins, den Abstimmungen und den Wahlen teilzunehmen.


4.1.2. Die Fachberatung und sonstige Angebote des Vereins in Anspruch zu nehmen.


4.2. Jedes aktive Mitglied hat die Pflicht:


4.2.1. Den vom Vorstand beschlossenen Beitrag zu zahlen und sonstige festgesetzte
         Zahlungen und Leistungen zu erbringen; die entsprechenden Termine werden vom
         Vorstand bestimmt; der Beitrag ist eine Bringschuld. Bei nicht termingerechter
         Zahlung werden die Beträge angemahnt. Mahnspesen gehen zu Lasten des
         Zahlungspflichtigen.


4.2.2. Die Bestimmungen der Satzung und erlassener Ordnungen (z.B. Garten-,
         Wasser-, und Stromordnung) zu befolgen.


4.2.3. Die Bestimmungen des Pachtvertrages einzuhalten, der auf den Verpflichtungen
         des Pächters(Verein) gegenüber den Grundstückseigentümern beruht.


4.2.4. Den gepachteten Kleingarten entsprechend den Bestimmungen der
         Bundeskleingartengesetze unter Befolgung der Gartenordnung zu bewirtschaften.


4.3.  Fördernde Mitglieder haben die unter Ziffer 4.1.2 genannten Rechte, sowie die in
        den Ziffern 4.2.1 genannten Pflichten. Sie sind wählbar aber haben kein
        Stimmrecht. Gewählte fördernde Mitglieder haben Stimmrecht. Es dürfen maximal
        zwei fördernde Mitglieder in den Vorstand gewählt werden- Fördernde Mitglieder
        dürfen nicht geschäftsführender Vorstand werden.