§ 15 – Schlussbestimmungen

 

(1) Die vorgenannten Ausführungen enthalten Ergänzungen zur Vereinssatzung.

 

(2) Bei der Feststellung von Zuwiderhandlungen kann durch den Vorstand gemäß Ziffer 3.3.2 der Vereinssatzung die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ausgesprochen werden. Mit Beendigung der Vereinsmitgliedschaft entfällt die Geschäftsgrundlage zwischen Verein und Mitglied, so dass zeitgleich auch das Pachtverhältnis endet.

 

(3) Von den Behörden (z.B. Magistrat der Stadt Kassel) werden unmittelbare Verhandlungen in Kleingartenfragen mit den Pächtern nicht geführt. Pächterinnen/ Pächter wenden sich in Kleingarten- und Vereinsfragen an den Vorstand.

 

(4) Die in der Gartenordnung enthaltenen Festlegungen erfolgen in Übereinstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel, dem Kreisausschuss des Landkreises Kassel und dem Magistrat der Stadt Kassel.

 

 

 

Vorstehende Gartenordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 21.03.2009 angenommen.

 

 

 

 

34123 Kassel, den 14.01.2015

 

 

 

 

 

 

 

 

Frank Zimmermann                                             Antonio Pulighe

1. Vorsitzender                                                                                                         komm. Schriftführer