DIE VERBANDSKOMMISSION

 

I. Allgemeine Bestimmungen

 

Der Kleingarten dient den Pächtern/innen zur nicht erwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung.

Zur gärtnerischen Nutzung gehören die nicht erwerbsmäßige Gewinnung von Obst und Gemüse sowie die Bepflanzung von Gartenflächen mit Zierpflanzen.

 

Eine gewerbliche Nutzung der Pachtfläche ist nicht gestattet.

 

Im Rahmen der Bewirtschaftung und Nutzung haben die Pächter aktuelle Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes zu beachten.

 

Dem Vereinsvorstand obliegt es, im Rahmen seiner Aufgabenstellung und unter Wahrung gesetzlicher und satzungsrechtlicher Bestimmungen, dieser Vorgabe Rechnung zu tragen. Das Gemeinschaftsinteresse erfordert, dass u.a. die in der Gartenordnung festgelegten Regelungen zu beachten sind. Daher sollte für alle Beteiligten vertrauensvolle Zusammenarbeit, gegenseitige Rücksichtnahme und ordnungsgemäßes Verhalten im Rahmen der übernommenen bzw. eingegangenen Verpflichtungen selbstverständlich sein.