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| Vorwort "Traditionsbewusst, aber nicht selbstgefällig handeln" konnte ein Leitgedanke sein, um Zukunftsthemen bei der Nutzung von Kleingarten anzugehen. Eingebettet in diese Form des Handels sind vorgegebene Regulative, die die Nutzer von Kleingärten nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch danach handeln sollten. Ein Regulativ lautet: "Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden", so der Gesetzgeber! Um diesen Gesetzestext mit Leben zu füllen, gilt es praktische Beispiele, zumutbare Lösungen und gerechte Rahmenbedingungen anzubieten, damit Eigeninitiative und Kreativität des Einzelnen nicht auf der Strecke bleiben. Als eine geeignete Form der Rahmenbedingung "Gartenordnung" scheint die in 1996 vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. herausgegebene "Leitlinie zur naturnahen Bewirtschaftung von Kleingärten" zu sein, die folgenden Inhalt hat: "Zwischen kleingärtnerischer Nutzung und wahrnehmbarem Naturerleben kann es eigentlich keine Konflikte geben, bestenfalls Spannungen, die zwischen den Ansprüchen von Nutzern entstehen, und Grundsätzen, die zur Wahrnehmung unserer Mitwelt einzuhalten sind. Die Gartennutzung basiert (auch entwicklungsgeschichtlich) auf der Befriedung von Bedürfnissen, die wir zur- Leben und so mit zur Daseinsvorsorge entwickelt haben. Bei der kleingärtnerischen Bewirtschaftung handelt es sich zunächst um eine nutzgärtnerische Anbauweise, die durch die Erholungsnutzung am Feierabend und am Wochenende ergänzt wird. Der Gegensatz zur gartenkulturellen Nutzung wäre der Naturgarten, den es nicht geben kann, denn wenn der Mensch ein Stück Boden bewirtschaftet, formt er sich nach seinen Vorstellungen und greift damit in den Naturhaushalt ein. Aber, und diese sei hervorgehoben, die kleingärtnerische Nutzung soll so naturnah wie möglich erfolgen und nicht gegen ökologische Grundsätze verstoßen. Das ökologische Bewusstsein der Kleingartennutzer ist inzwischen so geschärft, dass Kleingartenanlagen mit zu den artenreichsten Standorten in den Städten und Ballungsräumen gehören. Bei den zusammenhangenden Kleingartenanlagen kann die naturnahe Pflege bis hin zur Schaffung von Biotopen reichen. In der folgenden Zusammenstellung sind einige Leitlinien zur naturnahen Bewirtschaftung und Pflege von Kleingärten formuliert:
- gezielte standortgerechte Vielfalt der Pflanzenwahl im Kleingarten unter Berücksichtigung von gartenkulturell bewährten Pflanzen, - möglichst keine pflanzlichen Exoten kultivieren, - wenn möglich, keine Koniferen verwenden, - Erhaltung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit, - Vermeidung von Verdichtung und Versiegelung des Bodens, - Minimierung des Einsatzes von Düngemitteln, - umweltgerechter Pflanzenschutz, - optimale Nutzung der Jahresniederschläge durch Sammeln von Regenwasser in Regenwassertonnen und Zisternen. - Beschränkung von Gießen und Sprengen mit Leitungswasser,
- keine geschnittenen Koniferenhecken, - die Rasenfläche weniger düngen und weniger mähen, - Verzicht auf unnötige Düngemaßnahmen bei Rasen und Gehölzen, - bewusstes Kultivieren von Mischkulturen bei Gemüse und Kräutern, z.B. Kombinationen von Zwiebeln und Möhren. Sellerie und Blumenkohl, Basilikum und Gurken, Tomaten und Kohl, Erdbeeren und Ringelblumen, - wertvoll sind Hügelbeete und Hochbeete, da hier Laub und Häcksel eingebracht werden können, - Kompostwirtschaft mit mehreren Rottestufen, - kleine Teichflächen im Garten tragen zur faunistischen Artenvielfalt bei, - eine Trockenmauer auch einmal in sonniger Lage anlegen, - die Wege im Garten nicht versiegeln, sondern als wassergebundene Decken ausbilden, - Reisighaufen Laubdecke und offene Flächen sind ökologisch wertvoll, - Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und Unkrautbekämpfung, - für Nacht- und Tagfalter empfehlenswerte Futterpflanzen sind Thymian (Thymus), Artischocke (Cynara) Fetthenne (Sedum) Schmetterlingsstrauch (Buddleja), Männertreu (Lobelia), Phlox (Phlox), Leinkraut (Linaria) oder Seifenkraut (Saponaria), - Schling- und Kletterpflanzen bieten Nistmöglichkeiten und Lebensraum für Vögel und ist zudem ästhetisch ein Gewinn, - Mulchen schützt vor Austrocknung des Bodens und fördert das Mikroorganismenleben, - Rindenmulch für Nebenwege verarbeiten, - kein Torfmull mehr verwenden, - Gründüngung zur Bodenverbesserung einsetzen, z.B. Phazelia, Gelbsenf, Wicken, Lupinen oder Raps."
Die Mitglieder der Kommission zur Erstellung der neuen Gartenordnung (GO) empfehlen. dass die vorgenannten beispielhaften Formen zur Bewirtschaftung und Pflege eines Kleingartens in die nachfolgenden Empfehlungen, Regelungen und Festlegungen der neu erstellten Gartenordnung mit einfließen und im Bewusstsein der Eigenverantwortung als Selbstverständlichkeit und nicht als Bevormundung gesehen werden.
DIE VERBANDSKOMM1SSION
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| I. Allgemeine Bestimmungen
Der Kleingarten dient den Pächtern/ Pächterinnen zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischer Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung. Zur gärtnerischen Nutzung gehören die nicht erwerbsmäßige Gewinnung von Obst und Gemüse sowie die Bepflanzung von Gartenflächen mit Zierpflanzen. Eine gewerbliche Nutzung der Pachtfläche ist nicht gestattet.
Im Rahmen der Bewirtschaftung und Nutzung haben die Pächter aktuelle Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes zu beachten.
Dem Vereinsvorstand obliegt es, im Rahmen seiner Aufgabenstellung und unter Wahrung gesetzlicher und satzungsrechtlicher Bestimmungen, dieser Vorgabe Rechnung zu tragen. Das Gemeinschaftsinteresse erfordert, dass u.a. die in der Gartenordnung festgelegten Regelungen zu beachten sind. Daher sollte für alle Beteiligten vertrauensvolle Zusammenarbeit, gegenseitige Rücksichtnahme und ordnungsgemäßes Verhalten im Rahmen der übernommenen bzw. eingegangenen Verpflichtungen selbstverständlich sein.
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